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Vertretungskonzept
- Zu Beginn jedes Schulhalbjahres wird vom Kollegium ein Plan für die Vertretungsbereitschaft erstellt. Es handelt sich um eine Rufbereitschaft.
- Der Schule stehen mehrere Pädagogische Mitarbeiter für Vertretungsfälle zur Verfügung.
- In jeder Klasse gibt es einen Plan, auf welche anderen Klassen die Schüler aufgeteilt werden, falls keine Lehrerin oder päd. Mitarbeiterin zur Vertretung zur Verfügung steht. Der Plan hängt aus und ist mit den Schülern besprochen.
- Ablauf:
Die zu vertretende Lehrkraft informiert die Schulleitung und teilt ggf. mit, welche Arbeiten von den Kindern zu erledigen sind.
Die SL bestimmt, wer die Vertretung übernimmt.
Möglichkeit 1) Die Kollegin informiert die Vertretung dann selber.
Möglichkeit 2) Die Schulleitung informiert.
- Inhalt:
- Absehbarer, kurzer Vertretungsfall (einen oder wenige Tage):
- Die zu vertretende Lehrkraft legt Arbeitsmaterialien und einen Arbeitsplan für die Vertretung bereit.
- Überraschender kurzer Vertretungsfall:
- Wenn möglich gibt die erkrankte Lehrkraft Bescheid über den zu bearbeitenden Stoff.
- Jede Kollegin / päd. Mitarbeiterin verfügt über ein Repertoire an Themen aus den Bereichen: Verkehrserziehung, Gesundheitserziehung, Gewaltprävention, die ggf. als Einzelstunden erteilt werden können.
- Im PC Raum stehen vielfältige Programme zur Verfügung, mit deren Hilfe Einzelstunden zum Übenden Lernen durchgeführt werden können.
- Langer Vertretungsfall (mehr als eine Woche):
- Wenn möglich gibt die erkrankte Kollegin eine Übersicht, was zu Arbeiten ist telefonisch, per email oder Fax an die Schule.
- Falls es nicht möglich ist, koordinieren die Klassenlehrerin und/oder die Fachlehrerin der Parallelklasse die Arbeiten.