Hausaufgabenkonzept
Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schüler. Je nach Altersstufe, Fach und Unterrichtskonzeption kann die Hausaufgabenstellung insbesondere auf
- die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken,
- die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und –abschnitte oder
- die Förderung der selbständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei gewählter Themen
ausgerichtet sein.
Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und in den Unterricht eingebunden sein. Es dürfen nur solche Hausaufgaben gestellt werden, deren selbständige Erledigung den Schülern möglich ist. Für die Vorbereitung und Besprechung der Hausaufgaben ist eine angemessene Zeit im Unterricht vorzusehen.
Durch differenzierte Aufgabenstellungen kann der unterschiedlichen Belastbarkeit und der individuellen Lern- und Denkfähigkeit der Schüler Rechnung getragen werden.
Hausaufgaben werden an der Seitentafel notiert, so dass Lehrkräfte und Kinder sich jederzeit über Umfang und Inhalt informieren können. Die Schülerinnen und Schüler notieren die Hausaufgaben im schuleigenen Schulplaner.
Bei längerer Krankheit eines Kindes organisieren die Eltern, wer die Hausaufgaben bei der Familie vorbeibringt. Die Eltern entscheiden in Absprache mit den Lehrkräften, wann und in welchem Umfang das Kind die Aufgaben nachholt.
Hausaufgaben dürfen nicht bewertet werden.
Es dürfen keine Hausaufgaben von Freitag auf Montag aufgegeben werden.
Richtwerte für die Dauer der Hausaufgaben:
Klasse 1 und 2 bis zu 30 Minuten
Klasse 3 und 4 bis zu 45 Minuten
Vorgehensweise bei nicht erfüllten Hausaufgaben:
- Jeder Lehrer notiert auf einer Klassenliste das Datum.
- Die Listen sind so auszulegen, dass sie von allen Kollegen einzusehen sind.
- Vergessene Hausaufgaben sind am nächsten Tag unaufgefordert vorzulegen.
- Bei dreimaligem Vergessen innerhalb einer Woche bzw. sechsmaligem Vergessen innerhalb eines Monats, werden die Eltern von der jeweiligen Lehrkraft benachrichtigt (telefonisch oder per Formblatt mit Rücklauf).
- Werden vergessene Hausaufgaben auch am Folgetag nicht vorgelegt, so sollten sie nachgearbeitet werden
- in den Pausen
- nach Schulschluss (Eltern sind zu informieren)
Die Hausaufgabenregelungen werden im 1. Schuljahr auf einem Elternabend jeweils der Klassenelternschaft vorgestellt.